Neuer Gesamtarbeitsvertrag Elektrobranche 2026 - 2029
Änderungen und Präzisierungen GAV 2026 - 2029
Ab 01.01.2026 tritt der neue Gesamtarbeitsvertrag Elektrobranche 2026 - 2029 in Kraft.
Dabei kommt es zu wesentlichen Änderungen. Da die Änderungen insbesondere Löhne, Arbeits-/Ferien- und Überzeiten, etc. betreffen, müssen Anpassungen bereits ab dem 01.01.2026 erfolgen. INFORMIEREN SIE UNBEDINGT INTERN DIE ZUSTÄNDIGEN STELLEN.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Flexibilisierung der jährlichen Arbeitszeit, welche künftig jeweils jährlich neu definiert wird.
- Wegfall der Überzeitregelungen „Topf 1“ und „Topf 2“:
Überstunden werden künftig ohne Zuschlag, Überzeit weiterhin mit einem Zuschlag von 25% vergütet. - Überstundenabrechnung neu auf Jahresbasis:
Bis zu 100 Stunden können ins Folgejahr übertragen werden; darüber hinausgehende Stunden sind mit 25% Zuschlag auszuzahlen. - Leichte Erhöhung der Ferienansprüche:
27 Tage bis zum Alter von 50 Jahren, 30 Tage ab dem 50. Altersjahr. - Mindestlöhne bleiben im Jahr 2026 unverändert, die erste Erhöhung erfolgt ab 2027.
- Eine Teuerungsanpassung von +0,2 % gemäss dem Index vom September 2025 wird vorgenommen, mindestens jedoch CHF 50.–.
- Die Fahrzeit ausserhalb des Rayons von 15 Minuten rund um das Firmendomizil gilt als Arbeitszeit. Für Fahrten ausserhalb des Rayons ist zusätzlich grundsätzlich der Auslagenersatz von CHF 18.- geschuldet.
EIT.swiss bietet Webinare (in deutscher Sprache) zum neuen GAV an. Die Termine und entsprechenden Zoom-Links sind wie folgt:
- 13. Januar 2026, 16:00 - 17:00 Uhr: Infoveranstaltung zum neuen GAV - Was hat sich geändert?
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