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Neuer Gesamtarbeitsvertrag Elektrobranche 2026 - 2029

Ab 01.01.2026 tritt der neue Gesamtarbeitsvertrag Elektrobranche 2026 - 2029 in Kraft.

Dabei kommt es zu wesentlichen Änderungen. Da die Änderungen insbesondere Löhne, Arbeits-/Ferien- und Überzeiten, etc. betreffen, müssen Anpassungen bereits ab dem 01.01.2026 erfolgen. INFORMIEREN SIE UNBEDINGT INTERN DIE ZUSTÄNDIGEN STELLEN. 

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Flexibilisierung der jährlichen Arbeitszeit, welche künftig jeweils jährlich neu definiert wird.
  • Wegfall der Überzeitregelungen „Topf 1“ und „Topf 2“:
    Überstunden werden künftig ohne Zuschlag, Überzeit weiterhin mit einem Zuschlag von 25% vergütet.
  • Überstundenabrechnung neu auf Jahresbasis:
    Bis zu 100 Stunden können ins Folgejahr übertragen werden; darüber hinausgehende Stunden sind mit 25% Zuschlag auszuzahlen.
  • Leichte Erhöhung der Ferienansprüche:
    27 Tage bis zum Alter von 50 Jahren, 30 Tage ab dem 50. Altersjahr.
  • Mindestlöhne bleiben im Jahr 2026 unverändert, die erste Erhöhung erfolgt ab 2027.
  • Eine Teuerungsanpassung von +0,2 % gemäss dem Index vom September 2025 wird vorgenommen, mindestens jedoch CHF 50.–.
  • Die Fahrzeit ausserhalb des Rayons von 15 Minuten rund um das Firmendomizil gilt als Arbeitszeit. Für Fahrten ausserhalb des Rayons ist zusätzlich grundsätzlich der Auslagenersatz von CHF 18.- geschuldet.

EIT.swiss bietet Webinare (in deutscher Sprache) zum neuen GAV an. Die Termine und entsprechenden Zoom-Links sind wie folgt:

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GAV Gesamtarbeitsvertrag der Elektrobranche