In den Verband können als Mitglieder aufgenommen werden
(Auszug aus den Statuten)
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Im Handelsregister eingetragene Elektroinstallationsfirmen und EVU Energieversorgungsunternehmen, welche eine Installationsabteilung und den Firmensitz im Kanton Solothurn haben.
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Telekommunikationsfirmen, die über einen technischen Leiter mit höherer Fachprüfung, fachtechnischem Ingenieurabschluss einer höheren Lehranstalt oder einen eidgenössischen Fachausweis als Elektro-Telematiker verfügen und im Handelsregister eingetragen sind.
Die Aktivmitgliedschaft kann nur für die Gesamtheit der Firma und unter Einschluss aller Filialbetriebe und Zweigniederlassungen im Kanton Solothurn erworben werden.
Die Aktivmitgliedschaft bedingt den Beitritt zum VSEI.
Die Aufnahme als Aktivmitglied in den VKSE kann erst nach erfolgter Aufnahme in eine Ortsgruppe erfolgen.
Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand auf Antrag der zuständigen Ortsgruppe. Der Entscheid des Vorstandes wird dem Gesuchsteller schriftlich mitgeteilt. Wird das Aufnahmegesuch abgewiesen, steht dem Abgewiesenen das Recht zu, innert 3 Monaten an die nächste General- oder Herbstversammlung Rekurs einzureichen.
Die Geschäftsstelle / Sekretariat stellt für die neu eingetretene Firma das Aufnahmegesuch an den VSEI.
Massgebend sind die Statuten
Download
Gesuch um Verbandsaufnahme (PDF)
Gesuch um Verbandsaufnahme (Word)
Statuten