In den Verband können als Mitglieder aufgenommen werden
Die Aktivmitgliedschaft kann nur für die Gesamtheit der Firma und unter Einschluss aller Filialbetriebe und Zweigniederlassungen im Kanton Solothurn erworben werden.
Die Aktivmitgliedschaft bedingt den Beitritt zum EIT.swiss
Die Aufnahme als Aktivmitglied in den EIT.solothurn kann erst nach erfolgter Aufnahme in eine Ortsgruppe erfolgen.
Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand auf Antrag der zuständigen Ortsgruppe. Der Entscheid des Vorstandes wird dem Gesuchsteller schriftlich mitgeteilt. Wird das Aufnahmegesuch abgewiesen, steht dem Abgewiesenen das Recht zu, innert 3 Monaten an die nächste General- oder Herbstversammlung Rekurs einzureichen.
Die Geschäftsstelle / Sekretariat stellt für die neu eingetretene Firma das Aufnahmegesuch an den EIT.swiss.
Massgebend sind die Statuten
Download
Gesuch um Verbandsaufnahme (PDF)
Gesuch um Verbandsaufnahme (Word)
Statuten